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Die Berufs-Unfähigkeits-Versicherung wird wichtiger denn je. Seit dem Wegfall (ab 01.01.2001) des gesetzlichen BU-Schutzes für nach dem 01.01.1961 geborene Jahrgänge gilt für diese die neu eingeführte Erwerbsminderungsrente.
Interessenten sollten die Bedingungen bei den BU-Privat-Anbietern gut vergleichen bzw. vergleichen lassen, denn hier werden immer noch die Begriffe „Verweisbarkeit“, „vorvertragliche Anzeigepflicht“ und „Arztklausel“ bei etlichen Versicherern angewendet. Im Schadensfall bedeutet dies für den Versicherungsnehmer einen finanziellen Nachteil.
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