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Auf der anderen Seite brauchte ab diesem Zeitpunkt der private Nutzungsanteil nicht mehr der Umsatzsteuer unterworfen zu werden. Diese Regelung wurde vom Rat der Europäischen Union nur bis zum 31. Dezember 2002 gebilligt. Die Finanzverwaltung räumt dem Unternehmer daraufhin seit dem 1. Januar 2003 ein Wahlrecht ein, den vollen Vorsteuerabzug vorzunehmen, wenn Umsatzsteuer auf den privaten Nutzungsanteil abgeführt wird.
Im Rahmen des Entwurfs zum Steueränderungsgesetz will der Gesetzgeber dies ab 2004 auch gesetzlich regeln. Das bedeutet, dass bei PKW, die mindestens zu 10 v. H. betrieblich genutzt werden, ein voller Vorsteuerabzug aus den Anschaffungskosten, der Miete und den Betriebskosten wieder möglich ist. Gleichzeitig wird die private PKW-Nutzung wieder umsatzsteuerpflichtig.
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