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Abgabe von Steuererklärungen per Telefax |
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26.03.2003 |
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Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass eine Umsatzsteuer-Voranmeldung wirksam per Fax an die Finanzbehörde übermittelt werden kann. |
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Es ist zu beachten, dass die Finanzverwaltung dieses Urteil auf sämtliche Steuererklärungen anwendet, für die das Gesetz „keine eigenhändige Unterschrift“ des Steuerpflichtigen vorschreibt. Danach können insbesondere Umsatzsteuer- Voranmeldungen sowie Lohnsteuer- und Kapitalertragsteuer-Anmeldungen per Fax eingereicht werden. Die Finanzverwaltung weist ausdrücklich darauf hin, dass dies aber z. B. nicht für Einkommensteuer- und Umsatzsteuer-Jahreserklärungen gilt. |
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