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Jahresmeldungen auch für geringfügig Beschäftigte

20.03.2003
 

Bis zum 15. April 2003 müssen Arbeitgeber für die über den 31. Dezember 2002 hinaus beschäftigten Arbeitnehmer die Jahresmeldungen mit den sozialversicherungspflichtigen Entgelten an die Krankenkassen übermitteln. Auf der Jahresmeldung ist das Arbeitsentgelt 2002 sowie der Zeitraum der Beschäftigung im Jahr 2002 anzugeben.
Entsprechende Meldungen sind für geringfügig Beschäftigte ebenfalls erforderlich. Auch in diesen Fällen ist die Meldung bei der vom Arbeitnehmer gewählten Krankenkasse per Meldevordruck oder Datenübertragung (DEÜV) einzureichen.

 

 

 

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